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   BGH, 16.10.2012 - 3 StR 406/12   

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https://dejure.org/2012,35756
BGH, 16.10.2012 - 3 StR 406/12 (https://dejure.org/2012,35756)
BGH, Entscheidung vom 16.10.2012 - 3 StR 406/12 (https://dejure.org/2012,35756)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2012 - 3 StR 406/12 (https://dejure.org/2012,35756)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 74 StGB
    Voraussetzungen der Einziehung (Bestimmtheit der Bezeichnung von einzuziehenden Gegenständen; Anforderungen an die Feststellung der Einziehungsvoraussetzungen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfordernis einer konkreten Bezeichnung der betreffenden Gegenstände als Voraussetzung der Einziehung im Fall von kinderpornographischen Schriften und DVDs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 74; StGB § 184b Abs. 6
    Erfordernis einer konkreten Bezeichnung der betreffenden Gegenstände als Voraussetzung der Einziehung im Fall von kinderpornographischen Schriften und DVDs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 165
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.08.2009 - 3 StR 291/09

    Einziehung (Urteilsformel; Bezeichnung der Einziehungsgegenstände; Anlage)

    Auszug aus BGH, 16.10.2012 - 3 StR 406/12
    a) Gegen die Einziehungsanordnung bestehen zunächst deshalb Bedenken, weil das Landgericht die einzuziehenden Gegenstände entgegen den von der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 1988 - 3 StR 484/87, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Urteilsformel 1; Beschluss vom 25. August 2009 - 3 StR 291/09, NStZ-RR 2009, 384 ) in der Urteilsformel nicht so konkret bezeichnet hat, dass für die Beteiligten und die Vollstreckungsorgane Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht.
  • BGH, 26.02.1988 - 3 StR 484/87
    Auszug aus BGH, 16.10.2012 - 3 StR 406/12
    a) Gegen die Einziehungsanordnung bestehen zunächst deshalb Bedenken, weil das Landgericht die einzuziehenden Gegenstände entgegen den von der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 1988 - 3 StR 484/87, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Urteilsformel 1; Beschluss vom 25. August 2009 - 3 StR 291/09, NStZ-RR 2009, 384 ) in der Urteilsformel nicht so konkret bezeichnet hat, dass für die Beteiligten und die Vollstreckungsorgane Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht.
  • BGH, 14.05.2014 - 3 StR 398/13

    Fehlen einer hinreichend konkreten Bezeichnung der Einziehungsgegenstände

    Einzuziehende Gegenstände müssen so genau angegeben werden, dass bei allen Beteiligten und den Vollstreckungsorganen Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (Senat NStZ-RR 2009, 384 sowie Beschluss vom 16. Oktober 2012 - 3 StR 406/12 und vom 23. November 2011 (richtig: 2010) - 3 StR 393/10).
  • BGH, 21.05.2019 - 1 StR 98/19

    Einziehung von Tatmitteln (erforderliche konkrete Bezeichnung in der

    Zu den Einziehungsentscheidungen hat der Generalbundesanwalt zutreffend (zu nachfolgend b) vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 2012 - 3 StR 406/12 Rn. 3; vom 14. Mai 2014 - 3 StR 398/13 Rn. 6 und vom 5. Juli 2018 - 5 StR 176/18 Rn. 4) ausgeführt:.
  • BGH, 25.03.2014 - 3 StR 85/14

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung unter Einbeziehung eines nur als Entwurf

    Auch gegen die Einziehungsanordnungen bestehen rechtliche Bedenken, weil das Landgericht die einzuziehenden Gegenstände entgegen den von der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2012 - 3 StR 406/12, juris mwN) in der Urteilsformel nicht so konkret bezeichnet hat, dass für die Beteiligten und die Vollstreckungsorgane Klarheit über Gegenstand und Umfang der Einziehung besteht.
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